Es gelten folgende Mietbedingungen:

1. Mietgegenstand

Die TSB vermietet Tennisplätze/ Squashcourts in Form von Einzelstunden, Wertkartenstunden, TSB-Card Tennis plus, TSBCard Tennis Sommer sowie TSB-Card Tennis Winter. Eine Spieleinheit beträgt 60 Minuten. Sie vermietet außerdem Sauna und Solarium. Die gültigen Tarife entnehmen Sie bitte den an der Reception erhältlichen Tarifblättern.

Die Miete berechtigt zur Benutzung des vereinbarten Tennisplatzes/ Squashcourts und der Garderobe mit Dusche. Bei Sondertarifen für Kinder- und Jugendtraining (Vereine u.a.) ist die Benutzung der Duschen nicht im Preis enthalten. Die Platz/Court-Gebühren sind vor Spielbeginn an der Reception zu entrichten. Buchungen  werden nur unter Bekanntgabe von Name, Adresse sowie Telefonnummer angenommen.

Für besondere Fälle, Turniere, Veranstaltungen sind wir berechtigt, über die Tennisplätze/ Squashcourts zu verfügen. In diesem Fall erhält der Abonnent einen Wertgutschein. Wertgutscheine werden bei Einzelbuchungen sowie Wertkartenbuchungen in Zahlung genommen. Liegt der Preis für die  Einzelbuchung/Wertkartenbuchung höher, so ist die Differenz aufzuzahlen. Wird der Wertgutschein für eine Einzelbuchung mit niedrigerem Stundenpreis verwendet, so kann keine Erstattung der Differenz erfolgen.

Die Absagefrist für Platzreservierungen beträgt 24 Stunden, andernfalls wird der Betrag fällig.

Alle Wertgutscheine verlieren ihre Gültigkeit nach Ablauf des darauf vermerkten Datums. Nach diesem Datum werden Wertgutscheine nicht mehr eingelöst.

2. Haftung

Der Mieter haftet für alle durch ihn oder seine Spielpartner am Mietobjekt schuldhaft verursachten Schäden, wobei der Mieter den Nachweis dafür tragen muss, dass der Schaden von ihm nicht schuldhaft verursacht wurde. Die TSB übernimmt keine Haftung für Verluste, Sach- und Vermögensschäden, soweit dieser Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist.

3. Sportschule

Im Tenniszentrum befindet sich die hauseigene TSB-Sportschule für Tennis und Squash. Ihr obliegt der gesamte Schulbetrieb. Andere dürfen keine Tennisschule betreiben, keine Tenniskurse durchführen, keine Einzelstunden geben und nicht dafür werben. Unterricht durch Personen, die nicht der TSB-Sportschule Tennis und Squash angehören, ist nur mit Genehmigung der TSB möglich.

4. Hausordnung

Der Mieter und dessen Spielpartner haben den Mietgegenstand mit aller Sorgfalt zu behandeln, sich an die in den Räumen ausgehängte Haus- bzw. Spielordnung sowie an die Anweisungen des Aufsichtspersonals zu halten:

  • Die Teppichbodenhalle darf nur mit sauberen, profillosen Hallen-Tennisschuhen betreten werden.
  • Auf den Granulatplätzen sind Tennisschuhe mit sauberem Profil zu benutzen.
  • Squashcourts dürfen nur mit Indoor-Schuhen mit hellen oder non-marking Sohlen bespielt werden.
  • Das Tragen von Sportbekleidung ist obligatorisch.
  • Die Granulatplätze sind 5 Minuten vor Spielende abzuziehen und die Linien zu kehren.
  • Das Rauchen und der Genuss von alkoholischen Getränken im Innenbereich der Sportanlage sind nicht gestattet.
  • Der Verzehr von offenen Speisen und Getränken auf den Hallenplätzen ist untersagt.
  • Hunde und andere Tiere haben keinen Zutritt.

5. Allgemeines

An der Reception können Schläger gemietet werden. Wir verleihen sowohl Indoor- und Outdoor-Tennisschuhe sowie Squash-Schuhe. Die jeweils gültigen Mietpreise können an der Reception erfragt werden.

Für Leih- und Testschläger sowie für Schuhe wird ein geeignetes Pfand verlangt. Für schuldhaft verursachte Schäden an den Schlägern haftet der Mieter, wobei dem Mieter der Nachweis dafür obliegt, dass ihn an der Beschädigung kein Verschulden trifft. Ungeachtet dessen werden gerissene Saiten auf jeden Fall von uns  übernommen.

Der Vertrag wird dadurch nicht aufgehoben, dass der Spielbetrieb aus Gründen von höherer Gewalt oder Arbeiten an der Hallenanlage oder an den Plätzen/Courts ruht. In diesem Fall besteht auch kein außerordentliches Kündigungsrecht. Ruht der Spielbetrieb zusammenhängend mehr als einen Monat, so ist der Preis anteilmäßig für jeden vollen Monat des Ausfalls der Nutzungsmöglichkeit zu erstatten.

Gerichtsstand für beide Seiten ist Freiburg im Breisgau

Stand 01. Januar 2007